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| Spanienreisen nicht absagen Nach den jüngsten Drohungen der baskischen Separatistenbewegung ETA, Anschläge in spanischen Touristengebieten zu verüben, sollten Urlauber geplante Reisen nicht übereilt absagen. Das rät die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) in Potsdam. Wer seinen Urlaub in Spanien jetzt absage, müsse damit rechnen, dass der Veranstalter die vertraglich vereinbarten Stornogebühren verlangt. Die ETA habe bereits im Dezember 1999 ihre Aktivitäten wieder verstärkt, so dass die Situation nicht neu sei und bei der Buchung als «allgemeines Lebensrisiko» im Reiseland einkalkuliert werden müsse, so die Verbraucherschützer. Von «höherer Gewalt» durch drohende Anschläge könne zurzeit keine Rede sein. Auch das Auswärtige Amt (AA) in Berlin sehe derzeit keinen Grund, von Reisen nach Spanien abzuraten. Eine solche Reisewarnung wäre rechtlich gesehen ein Indiz dafür, dass Touristen ihren Reisevertrag wegen höherer Gewalt kostenfrei kündigen können. Im Streitfall orientierten sich die Gerichte häufig an den Warnungen des Ministeriums, doch habe es auch widersprüchliche Entscheidungen gegeben. Im Zweifelsfall sollte der Reiseveranstalter daher auch bei Vorliegen einer Reisewarnung um Umbuchung zu einem anderen Ziel gebeten werden. Dann fielen nur geringe Umbuchungskosten an. Die VZB rät, sich regelmäßig über die Reisehinweise des AA auf dem Laufenden zu halten. Abrufbar sind sie im Internet unter der Adresse http://www.auswaertiges-amt.de sowie telefonisch für Spanien unter der Rufnummer 01888/17 42 05. Auch der Reiseveranstalter sei dazu verpflichtet, Touristen über aktuelle Änderungen der Gefahrensituation am Urlaubsort bis zum Reise-Ende zu informieren |
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