Woanders ist es meist auch nicht anders: Auf Mallorca spricht man Deutsch, in Rimini gibt es Weizenbier - doch die Verkehrsregeln unterscheiden sich teilweise stark von den hiesigen. Zudem werden Verstöße im europäischen Ausland meist strenger geahndet. «Auf die abweichenden Regeln wird zwar an den Grenzübergängen hingewiesen», sagt Maximilian Maurer vom ADAC in München, «aber viele Urlauber übersehen die Schilder.» So darf etwa auf französischen Autobahnen bei Nässe nur 110 statt 130 Stundenkilometer (km/h) gefahren werden, auf Landstraßen 80 statt 90 km/h. «In Großbritannien bedeutet eine durchgehende gelbe Linie am Straßenrand ein absolutes Halteverbot», sagt Maurer. Außerdem wird im Ausland manchmal eine besondere Ausstattung des Wagens verlangt. So sind in Spanien zwei Warndreiecke vorgeschrieben, in Polen darf der Feuerlöscher nicht fehlen. In der Slowakei sind Zusatzbremsleuchten nicht erlaubt und müssen abgedeckt oder ausgeschaltet werden.
«Diese Vorschriften dürften eigentlich für ausländische Wagen nicht gelten», sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt. Häufig würden aber auch ausländische Verkehrsteilnehmer bestraft. Das irrtümlich gezahlte Geld muss später über Konsulate oder Fremdenverkehrsämter eingefordert werden.
Auch bei der zulässigen Geschwindigkeit kennen andere Länder andere Limits. Bis zu 90 km/h sind auf Norwegens Autobahnen erlaubt. Etwas zügiger geht es in Dänemark und Schweden voran: Maximal 110 km/h sind auf den dortigen Autobahnen vorgeschrieben. Bis zu 130 km/h darf hingegen in Österreich und Italien gefahren werden.
Und gilt auf Deutschlands Straßen eine Promillegrenze von 0,5, so herrscht in Rumänien, Tschechien, Ungarn und der Slowakei absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr. In Polen und in Schweden muss das Auto ab 0,2 Promille ruhen. 0,8 Promille gelten in Italien, Luxemburg, Großbritannien, Schweiz und Irland.
Kulturelle Unterschiede gibt es auch bei der Bestrafung. «Häufig wird die Höhe der Bußgelder im Ausland unterschätzt», sagt AvD-Jurist Engelmohr. Selbst nach der Bußgelderhöhung in Deutschland zum 01. Mai bleiben Verkehrssünden im Ausland deutlich teurer. Wer hier 20 km/h zu schnell fährt, zahlt zwischen 60 und 75 Mark. Etwa 190 Mark wird man für dieses Vergehen beim Spanienurlaub los, mindestens 240 Mark bezahlen Verkehrssünder in Italien, sogar 270 Mark in Frankreich. Auch das Falschparken kann in manchen Ländern die Reisekasse strapazieren. Der österreichische Gendarm kassiert auf alle Fälle umgerechnet 42 Mark. Mindestens 60 Mark verlangt die italienische Polizei. Ab 110 Mark kostet das pflichtvergessene Parken in Norwegen. Kennen die fremdländischen Gesetzeshüter keine Gnade, muss meist sofort bezahlt werden. Manchmal kann bis zur Bezahlung der Strafe eine Sicherheit einbehalten werden. «Zwar hat jeder die Pflicht, die Strafe zu bezahlen», sagt ADAC-Jurist Hermann Neidhard, «kaum ein Land macht sich aber wirklich die Mühe das Delikt bis ins Ausland zu verfolgen.» Bei geringfügigen Verstößen sei der Aufwand zu hoch. Einzig in Frankreich, Holland und Italien werden demnach schon mal ausländische Fahrzeughalter gesucht, um selbst geringe Bußgelder einzufordern. «Eintreiben können die Länder das Geld aber nicht', sagt Volker Lamppe vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Das Bußgeld kann bisher nur in den Ländern eingeklagt werden, in denen der Verstoß begangen wurde. «Erst mit dem europäischen Vollstreckungshilfe-Abkommen sollen in Zukunft Bußgelder einkassiert werden», sagt Lamppe. Das Abkommen wurde von den europäischen Staaten noch nicht ratifiziert, könnte aber noch dieses Jahr in Kraft treten. Derzeit regelt einzig ein bilaterales Abkommen mit Österreich die grenzüberschreitende Vollstreckung. «Bei einer Strafe ab 50 Mark kann man schon Post aus Österreich erwarten», sagt Lamppe. Diese Strafe sollte bezahlt werden. Doch auch Bußgelder anderer Ländern sollten beglichen werden. Wer später das Urlaubsland bereist und kontrolliert wird, kann sonst eine böse Überraschung erleben. Die Daten der Verstöße werden zwei bis fünf Jahre gespeichert. «Ausständige Bußgelder sollten vor Reiseantritt beglichen werden», rät deshalb Hermann Neidhard vom ADAC.
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